Fragen & Antworten

Sind mail-ink-Frankierpatronen von der Post zugelassen?

All unsere Frankierkartuschen und Tintentanks erfüllen die Anforderungen für den Postverkehr. Eine "Zulassung" durch die Deutsche Post AG ist nicht vorgeschrieben. Es gibt ein freiwilliges Zertifizierungsverfahren, dass die DPAG anbietet. Hierbei werden einzelne Kartuschen auf ihre Maschinenlesbarkeit getestet. Da wir dieses für wenig aussagefähig halten, es aber unnötige Kosten verursachen würde, nehmen wir daran nicht teil. Wir sorgen mit unseren schnelltrocknenden FRANKIT-fähigen Tinten und laufenden Tests in der Produktion für eine dauerhaft hohe Qualität unserer  Produkte.

Sollen leere Frankierkartuschen zurück geschickt werden?

Ja und nein. Wir bereiten die meisten Originalmodule nur ein Mal wieder auf. Insofern wünschen wir uns Leergutzusendungen insbesondere von denen, die unsere Recyclingangebote nicht nutzen. Dieses Leergut wiederum ist bares Geld wert und sollte nicht weggeworfen werden. Unsere aktuellen Ankaufspreise finden Sie hier.

Aber auch die bei uns gekauften Module nehmen wir nach Verwendung gerne wieder zurück; das Kartuschengehäuse ist oftmals noch verwendbar. Wenn Sie jedoch wenig Frankieraufkommen haben, entsorgen Sie die einzelne Kartusche auch gern mit ihrem sonstigen Druckerverbrauchsleergut.

Gibt es Nachteile durch die Verwendung von Recyclingprodukten?

Rein statistisch gesehen gibt es einen etwas höheren Prozentsatz an Kartuschen, die von der Frankiermaschine nicht erkannt werden, als beim Originalprodukt des Geräteherstellers. Allerdings reden wir hier jedoch über einen niedrigen einstelligen Prozentsatz. Ansonsten überwiegen nach unserer Auffassung die Vorteile: die Einsparung von Rohstoffen durch die Wiederverwertung. Die Förderung inländischer Produktion und die damit verbundene Gewissheit hoher Produktionsstandards und fairer Arbeitsbedingungen. Die bestmögliche Ökobilanz aufgrund kurzer Logistikwege zählt ebenso zu den Vorteilen. Die Entscheidung liegt letztlich natürlich bei Ihnen.

Verliert man seinen Garantieanspruch durch die Verwendung alternativer Frankierkartuschen?

Nein. Generell gilt: der Hersteller ist verpflichtet, seinem Garantieversprechen nachzukommen, auch wenn im Gerät kompatible Verbrauchsmaterialien eingesetzt wurden oder werden. Ausgenommen von dieser Garantie sind lediglich solche Schäden, die durch kompatible Produkte verursacht werden (z.B. eine defekte Leiterplatte infolge einer ausgelaufenen Alternativpatrone). In diesem Fall übernehmen wir die Gerätegarantie. Sollten Sie bezüglich der Verwendung unserer Produkte verunsichert werden (z.B. durch einen Wartungstechniker), lassen Sie sich diese Aussagen schriftlich geben. Wir kümmern uns gerne darum.

Warum haben Frankierkartuschen Ablaufdaten?

Es finden sich zwei verschiedene Varianten von Ablaufdaten bei den Patronen. Zum einen ein finales Datum, bis zu welchem die Kartusche in der Maschine installiert sein muss. Zum anderen ein Datum, das durch die Installation ausgelöst wird und dadurch eine maximale Verwendungsdauer (zumeist 1 Jahr) festlegt. Gerne werden auch beide Ablaufvarianten kombiniert (z.B. bei Geräten von Neopost und Frama). Seitens der Gerätehersteller wird damit argumentiert, dass dadurch eine Beschädigung der Druckköpfe vermieden wird, da die Tinte kristallin werde. Ohne die Aussage in Frage zu stellen, wird dieses Verfahren aber auch bei Kartuschen mit integrierten Druckköpfen angewandt; wo ein solcher Schutz keinen Sinn macht, befindet sich der Druckkopf ja auf der Kartusche und wird ohnehin ausgetauscht. Diese Ablauddaten finden sich auch bei unseren Recyclingversionen. Zum einen, weil die Kartuschen ohne diese Daten von den Maschinen nicht angenommen werden würden. Zum anderen wegen einer ansonsten unerlaubten Wettbewerbsvorteilsnahme.